Vertragsschluss
- Für Verträge mit 12 Punkt gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich widersprochen.
- Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschliesslich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
Leistungsumfang
- 12 Punkt bietet folgenden Leistungen an:
- Druckerzeugnisse
- Webdesign
- Content Management Systeme
- 12 Punkt erbringt ihre Dienstleistungen nach den Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören zu den Leistungspflichtungen der 12 Punkt, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss 12 Punkt nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen.
- Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten der 12 Punkt zum Zweck der Anpassung an die Belangen des Kunden kann 12 Punkt dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung ob und zu welchen Bedingungen die Änderungen oder Erweiterungen durchführbar ist, soweit 12 Punkt schriftlich darauf hingewiesen hat.
Preise und Zahlungen
- Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall, z.B. aufgrund eines Angebotes erfolgt ist, und eine zeitliche Begrenzung der Festpreiszusage noch nicht abgelaufen ist.
- Zusatzleistungen die nicht in der Preisliste oder im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge:
- des vorliegen von Daten in nicht digitaler Form
- Notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter
- des Aufwands für Lizenzmanagement
- in Auftrag gegebener Test-Researchedienstleistungen und rechtlicher Prüfung
- 12 Punkt ist berechtigt, für Design- und Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von 40% des Gesamtauftragwertes zu verlangen. Das Nutzungsrecht wird erst mit vollständiger Zahlung gültig.
Termine, Fristen und Leistungshindernisse
- Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform.
- Ist für die Leistung der 12 Punkt die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde der Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
- Bei Verzögerung in Form von
- Veränderungen aufgrund Anforderungen des Kunden
- Unzureichende Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie 12 Punkt nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten.
- Probleme mit Produkten Dritter (z.B. Software andere EDV-Hersteller), verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungspflicht entsprechend.
- Werden durch den Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
Abnahme
- Der Kunde wird die Leistungen der 12 Punkt nach Massgabe eines allenfalls bestehenden Pflichtenheftes unverzüglich abnehmen, sobald 12 Punkt die Abnahmebereitschaft mitteilt.
- Die Leistungen der 12 Punkt gelten als abgenommen, wenn der Kunde nach Bekanntgabe der Abnahmebereitschaft nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 3 Wochen, die Abnahme erklärt oder die Angaben von Mängel verweigert, oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt, oder 12 Punkt damit beauftragt wird, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel beruht.
- Die 12 Punkt behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in einer Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechenden Links zu setzen.
Mitwirkungspflichten
- Der Kunde wird notwendige Daten, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
- Soweit 12 Punkt den Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angaben einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist genehmigt, soweit 12 Punkt keine Korrekturaufforderungen erhält.
Nutzungsrechte
- Erbringt die Firma 12 Punkt Leistungen zur Gestaltung der Internetpräsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt.
- 12 Punkt geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten belastet sind, oder der Kunde das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
- 12 Punkt kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Serviceaufschlag von 10% in Rechnung stellen.
- Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird 12 Punkt vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwendet wurde, so ist der Kunde gegenüber 12 Punkt zum Ersatz der daraus entstandenen Schaden verantwortlich.